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AGBs

für den Aufnahme-, Unterbringungs- und Betreuungsvertrag
mit dem Hunde Resort Waldviertel, Heitzles 4, A – 3623 Kottes-Purk

Einzelunternehmen: Hunde Resort Waldviertel
Eigentümer: Michael Travniczek
UID: ATU 60080502

Präambel/Vorbemerkungen

Wir sind eine Hundepension (Hundehotel) „Hunde Resort Waldviertel“
100 km von Wien, 14 km von Spitz an der Donau
Wir haben ausgebildete Mitarbeiter als Tierpfleger für die Betreuung von Hunden aller
Rassen, Größen und Bedürfnissen.
… ein traumhaftes Areal von ca. 20.000 m² im südlichen Waldviertel,
Seehöhe 750 m, welches mit einem durchgehenden Lärchenholzzaun lückenlos,
mit einer Höhe von ca. 1,65 m eingezäunt ist.
Wir bieten 24 Stunden Aufenthalt, liebevolle fach- und sachkundige Betreuung,
inklusive jeder gewünschten und artgerechten Verpflegung, tierärztliche
Versorgung und bei Bedarf auch Abholung und Zustellung Ihres Tieres.

Pkt. 1 – Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Willenseinigung beider Partner zustande und kann mündlich,
fernmündlich, per Fax, E-Mail oder per Internetbuchung abgeschlossen werden. Dieser
Abschluss verpflichtet beide Vertragspartner, im Folgenden kurz „Kunde“ einerseits und
„Hunde Resort W.“ andererseits genannt, zur Erfüllung der getroffenen Vereinbarungen.

Pkt. 2 – Vertragsgegenstand

Der Gegenstand des Vertrages ist die artgerechte Unterbringung (Verwahrung, Versorgung,
Verpflegung) und Betreuung des Tieres.

Pkt. 3 – Leistung

Hunde Resort W. verpflichtet sich bei zeitgerechter Reservierung den
vereinbarten Platz für die Unterbringung des Tieres bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
Die Unterbringung des Tieres erfolgt grundsätzlich gemeinsam mit anderen Tieren oder auf
Kundenwunsch nach Vereinbarung in Einzelräumen.
Ist eine Hündin hitzig oder wird sie es während eines Aufenthaltes bei uns muss sie ebenso
isoliert gehalten werden.
Die mehrmals täglich durchgeführten Ausläufe erfolgen ohne Extrakosten in kleinen Gruppen
(Rudeln) von 5 – 8 Tieren, die nach Ermessen unserer Tierpfleger und -trainer
zusammengestellt werden.
Sollten verschiedene angekündigte Leistungen erbracht werden, die nicht unmittelbar zur
Grundversorgung und Betreuung des Tieres gehören, wie z.B. die Veröffentlichung von
aktuellen Bildern im Internet, die Bereitstellung von Fotos und Werbemaßnahmen, stellen
diese ein kostenloses Zusatzangebot dar und sind nicht Bestandteil des vereinbarten
Leistungsumfanges.

Pkt. 4 – Aufnahme und Rückgabe (Abholung) von Tieren

Jedes Tier muss entwurmt und mit einem aktiven Floh- und Zeckenschutz versehen sein
(bitte 2-3 Tage vor dem Einchecken anwenden), außerdem muss eine rechtsgültige
Haftpflichtversicherung für das Tier bestehen. Der Impfpass ist für die Dauer des
Aufenthaltes zu hinterlegen.
Läufige Hündinnen bzw. Hündinnen, die voraussichtlich während der Aufenthaltsdauer läufig
werden, können nicht aufgenommen werden.
Aufnahme und Ausfolgung (Anreise und Abreise) der Hunde wird ganz nach dem Wunsch
des Kunden individuell mit uns vereinbart.
Sollte das Tier zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt werden, verlängert sich der
Aufenthalt automatisch zum vereinbarten Tagespreis.
Sollte das Tier länger als 7 Tage nach dem vereinbarten Abholungstermin ohne Angabe von
Gründen nicht abgeholt werden, sehen wir uns berechtigt, das Tier anderwärtig
unterzubringen bzw. das Tier einer gemeinnützigen Tierorganisation zur Betreuung zu
übergeben.

Pkt. 5 – Impfung/Impfpass

Bei Aufnahme des Tieres im Hunde Resort W. ist der Impfpass des Hundes zu übergeben,
dieser muss die erforderlichen SHLPT (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut)
Impfungen aufweisen. Sollten bestimmte, notwendig erscheinende oder notwendig werdende
Impfungen des Tieres nicht ausgeführt oder nachweisbar sein, ist Hunde Resort W.
berechtigt, die notwendigen Impfungen auf Kosten des Kunden vornehmen zu lassen. Solange
Unklarheiten über den Impfstatus des Tieres bestehen, erklärt der Kunde sein Einverständnis
dazu, dass das Tier bis zur Klärung auf die Quarantänestation aufgenommen wird.

Pkt. 6 – Haftung

Das Hunde Resort W. ist um bestmögliche Unterbringung, Pflege und Versorgung des
anvertrauten Tieres bemüht, dennoch erfolgt die Unterbringung des Tieres auf eigenes Risiko
des Kunden, der grundsätzlich bei nicht vorhersehbaren Schäden und Verletzungen auf alle
Regressmöglichkeiten gegenüber dem Hunde Resort W. verzichtet.
Das Hunde Resort W. haftet nur für eigenes Verschulden und das nur bei nachweisbarer,
grober Fahrlässigkeit der eigenen Mitarbeiter, grundsätzlich aber nicht für Drittverschulden
und Gefahren, die sich aus dem Zusammenleben verschiedenster Tiere ergeben. Hunde
Resort W. haftet dem Kunden gegenüber maximal in Höhe des Sachwertes seines verwahrten
Tieres, nicht aber für Folgeschäden und alle damit verbundenen Kosten. Hunde Resort W.
hat hinsichtlich seiner Forderungen und Ansprüche gegenüber dem Kunden ein vertragliches
Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem in Verwahrung gegebenen Tier.
Falls Rudel- oder Kleingruppenauslauf unter Aufsicht und Begleitung unserer ausgebildeten
Tierpfleger vereinbart und gewünscht ist, übernimmt Hunde Resort W. aufgrund des
erhöhten Risikos keinerlei Haftung bezüglich Schäden an dem Tier selbst und bezüglich
Schäden, die durch das Tier verursacht worden sind.
Sollte ein Hund (Tier) trotz aller gebotenen Vorsichtsmaßnahmen (800 lfm. eingezäuntes
Areal) entlaufen, kann hiefür und auch für etwaige Folgeschäden, die das Tier verursachen
könnte, keine Haftung übernommen werden.
Sollten durch das untergebrachte Tier mittelbar oder unmittelbar fremde Rechte oder
Sachwerte verletzt worden sein, stellt der Kunde (Hundebesitzer) das Hunde Resort W. von
allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, es sei denn, dass dem Hunde Resort
W. bei der Beaufsichtigung des Hundes der Vorwurf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
nachzuweisen wäre. Die Schadensregelung und -abwicklung hat im Außenverhältnis direkt
zwischen dem Kunden und geschädigtem Dritten durchgeführt zu werden, wobei der Kunde
das Hunde Resort W. ausdrücklich ermächtigt, alle notwendigen Daten und Unterlagen an
den Geschädigten auszuhändigen.
Gleichermaßen haftet der Kunde uneingeschränkt dem Hunde Resort W. gegenüber auch für
solche Schäden, die dem Personal daraus erwachsen, dass das untergebrachte Tier eine Gefahr
für sie darstellt. Kommt es während des Aufenthaltes des Tieres zu einer Gefährdung von
Mitarbeitern und anderen Tieren, sodass ein längerer Aufenthalt nicht mehr vertretbar
erscheint, so ist der Kunde verpflichtet, dieses Tier schnellstmöglich abzuholen. Erfolgt dies
nicht prompt, so ist das Hunde Resort W. im Interesse des Eigenschutzes seiner Mitarbeiter
berechtigt, das Tier in einem Einzelzimmer unterzubringen und die vertraglichen Leistungen
in dem Maße einzuschränken, dass eine Gefährdung des Personals ausgeschlossen wird.

Pkt. 7 – Tierärztliche Versorgung

Für den Fall der Erkrankung, Verletzung oder eines Unfalles des in Verwahrung gegebenen
Tieres liegt es im freien Ermessen von Hunde Resort W. einen Tierarzt in Anspruch zu
nehmen. Hunde Resort W. wird für diesen Fall ausdrücklich ermächtigt, im Namen und auf
Rechnung des Kunden eine im Ort oder Nachbarort ansässige Tierarztpraxis mit der
tierärztlichen Versorgung und Behandlung des Tieres zu beauftragen. Darüber hinaus können
auf Namen und Rechnung des Kunden bei Bedarf auch andere und/oder weiterbehandelnde
Fachtierärzte oder Kliniken mit der tierärztlichen Versorgung des Tieres beauftragt werden,
wenn dies aufgrund des Befundes der vorgenannten Tierarztpraxis erforderlich erscheinen
sollte.
Sollte tierärztlicherseits aufgrund einer entsprechenden Notwendigkeit an Hunde Resort W.
die Bitte um Zustimmung der Einschläferung des Tieres herangetragen werden, ist Hunde
Resort W. berechtigt, dazu die notwendige Erlaubnis zu erteilen, soweit nicht unverzüglich
die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann.
Im Falle des Versterbens eines Tieres ist Hunde Resort W. zur Vornahme der notwendigen
ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt. Durch das Ableben eines Tieres
können vom Kunden keine wie immer gearteten Ansprüche an Hunde Resort W. gestellt
werden, es sei denn, dass grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.
Soweit Hunde Resort W. für Heilbehandlungsmaßnahmen kostenmäßig in Vorleistung tritt,
stellt der Kunde die Hundepension von allen angefallenen Kosten frei, auch wenn er die
Vornahme einer oben genannten Leistung selber nicht hätte durchführen lassen.

Pkt. 8 – Storno

Storniert der Kunde bis 21 Tage vor dem Tag des vereinbarten Reservierungsbeginns der
Hundebetreuung wird von Hunde Resort W. keine Stornogebühr verrechnet.
Bei einer Stornierung danach, wird von Hunde Resort W. eine Stornogebühr in der Höhe
von 20 % des vereinbarten Entgeltes, mindestens aber € 40,– verrechnet.

Pkt. 9 – Zahlungsmodalitäten

Bei Reservierung ist zur Rechtswirksamkeit der Buchung (Sicherung des Platzes) eine
Anzahlung von 25 %, bei Aufnahme des Tieres eine weitere Teilzahlung von 25 % zu leisten.
Der Restbetrag ist spätestens bei Abholung des Tieres fällig.

Pkt. 10 – Preise

Der Preis des vereinbarten Leistungsumfanges/Betreuungsvertrages ergibt sich aus der jeweils
aktuellen Preisliste.
Bring- und Abholtage zählen als halbe Pensionstage.
Die Berechnungsbasis für längere Aufenthalte beginnt ab 21 Tagen, jeweils am Tage des
Eincheckens und wird (wie im Hotel) auf Basis der verbrachten Nächte berechnet. Bei
kurzfristigen Aufenthalten wie z.B. bei Tagesbetreuung von Hunden gilt selbstverständlich
die erbrachte Tagesleistung.
Die angegebenen Preise sind Inklusivpreise und beinhalten die jeweils gültige
Mehrwertsteuer.
Die Preise können bei Bedarf jederzeit angepasst bzw. geändert werden und sind auf unserer
Homepage im Internet ausgezeichnet.

Pkt. 11 – Shuttle-Service

Nach vorheriger Absprache holen wir gerne Ihren Hund von zu Hause oder an einem
vereinbarten Treffpunkt ab.
Wir berechnen dafür € 0,75 (inkl. 20 % MwSt.) pro gefahrenen Kilometer.

Pkt. 12 – Schlussbestimmungen

Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird St. Pölten (Zwettl)
vereinbart.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen der vorgenannten Vereinbarung ungültig oder unwirksam
sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen dieses Vertrages
davon unberührt.
Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, die ungültigen oder unwirksamen
Bestimmungen durch rechtlich wirksame und zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die dem
angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen oder ungültigen
Regelung gerecht werden.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier (PDF, 100 kB).

KONTAKT

Hunde Resort Waldviertel

Heitzles 4 
A-3623 Kottes-Purk
Telefon:
+43 (0)2873-870 07
Fax: 
+43 (0)2873-870 0716
office@hunde-resort.at

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